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   OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10   

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https://dejure.org/2010,13718
OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,13718)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,13718)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 (https://dejure.org/2010,13718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sozialprognose i.R.d. Entscheidung der Beendigung der Führungsaufsicht gem. § 68f Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sozialprognose im Rahmen der Entscheidung der Beendigung der Führungsaufsicht gem. § 68 f Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 162
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Rspr.) ist allgemein anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539, …

    Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162).

  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356, OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; Senat JR 1993, 301, 302; Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 und 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; Senat aaO und JR 1988, 295, 296 mit Anm. Terhorst); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).

    Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; Fischer, § 68f StGB Rdn. 7).

  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (zu vgl. OLG Köln, NStZ 2011, 162-163).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 Ws 495/15

    Maßregelvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer; Überprüfung

    Die Erwartung im Sinne des § 68e Abs. 2 Satz 1 StGB muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen; die Anforderungen sind daher strenger als in § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der nur eine realistische Chance im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit genügen lässt (OLG Köln, Beschluss vom 9.7.2010, 2 Ws 418/10, NStZ 2011, 162).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung; zuletzt Beschlüsse v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; Senat NStZ-RR 2005, 42; Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - und 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).
  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Ws 181/14

    Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (zu vgl. u.a. SenE v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12 - 24.01.2013, - 2 Ws 22/13 - ).
  • OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 581/11

    Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat 15.04.2004, - 2 Ws 163+169/04 - 18.05.2005, - 2 Ws 214/05 - 04.05.2006, - 2 Ws 194/06 - 09.01.2008, - 2 Ws 7/08 - 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 -).
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